Für alle Reisen in 2010 gelten folgende Reisebedingungen (für alle Reisen ab 2011 gelten die Reisebedingungen 2011 - Stand 05/2010, die
Sie weiter unten finden):
Reisebedingungen 2010 A-ROSA Flussschiff GmbH - Stand 05/2009
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH zustande kommenden Reisevertrags.
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des §§ 651a bis m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11
BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem
Recht) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrags/Verpflichtung des Kunden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der A-ROSA Flussschiff
GmbH den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen der A-ROSA Flussschiff GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese
dem Kunden vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von der A-ROSA Flussschiff GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der A-ROSA
Flussschiff GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von der
A-ROSA Flussschiff GmbH herausgegeben werden, sind für die A-ROSA Flussschiff
GmbH und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt
der Leistungspflicht der A-ROSA Flussschiff GmbH gemacht wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt
die A-ROSA Flussschiff GmbH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags
dar.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der A-ROSA Flussschiff
GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird die A-ROSA Flussschiff GmbH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden
weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung der A-ROSA Flussschiff GmbH vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der A-ROSA Flussschiff GmbH vor, an
das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der
A-ROSA Flussschiff GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung erklärt.
2. Zahlung
2.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung
der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben
wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine
Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung
wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist
und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5.2 genannten Grund abgesagt werden
kann. Mit der Anzahlung wird
die vollständige Prämie einer über die A-ROSA Flussschiff GmbH vermittelten
Versicherung fällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die A-ROSA Flussschiff GmbH berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2 Satz 2 bis 6.5 zu belasten.
2.3. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich
seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn.
3. Leistungen und Preise
3.1. Die Leistungsverpflichtung der A-ROSA Flussschiff GmbH ergibt sich aus dem
Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise
gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener
Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein.
3.2. Anschlussbeförderungen per Bahn/Bus/Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren
bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist die A-ROSA Flussschiff GmbH bereit, entsprechende
Beförderungen zu vermitteln.
3.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren,
ist das Alter am Tag des Reiseantritts.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags,
die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der
Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Zu Änderungen oder Abweichungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff
des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen bei Flussreisen, zu
denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser
kommen kann (Sicherheitsoder Witterungsgründe). Durch die Änderungen ober Abweichungen
können Teilstrecken ganz oder teilweise ausfallen oder mit anderen Verkehrsmitteln
durchgeführt werden, Ausflugsprogramme können entfallen oder geändert werden;
in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet,
den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von A-ROSA Flussschiff
GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise der A-ROSA
Flussschiff GmbH gegenüber geltend zu machen.
4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die A-ROSA Flussschiff GmbH den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die A-ROSA Flussschiff
GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann die A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden verlangen.
4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.5. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
für die A-ROSA Flussschiff GmbH nicht vorhersehbar waren. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
5. Kündigung durch die A-ROSA Flussschiff GmbH und Rücktritt wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl
5.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung der A-ROSA
Flussschiff GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt
die A-ROSA Flussschiff GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von der A-ROSA Flussschiff
GmbH eingesetzten Mitarbeiter/-innen und das Schiffspersonal sind ausdrücklich
bevollmächtigt, die Interessen der A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen wahrzunehmen.
Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere
ist es den Reisenden nicht gestattet, Drogen, Waffen, Munition, explosive oder
feuergefährliche Stoffe an Bord der Flussschiffe zu bringen. Entsprechend internationalen
Übereinkommen werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt.
5.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann bis 35 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen
einer in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 110 Personen
vom Reisevertrag zurücktreten.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird
die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der A-ROSA Reisebedingungen.
Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so verliert die A-ROSA Flussschiff GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann die A-ROSA Flussschiff GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten
ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für
die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt,
das heißt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert
und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
des Kunden wie folgt berechnet:
a) Standard-Pauschale für A-ROSA SELECT-Preise
(exklusive Bahn- oder Fluganreise):
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
• 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 %
• 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
• 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 %
• 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
• Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
b) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SMART-Preise
(exklusive Bahn- oder Fluganreise):
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
• 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 45 %
• 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65 %
• 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
• 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
• Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
c) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SPONTAN-Preise
(exklusive Bahn- oder Fluganreise):
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
• 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 55 %
• 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65 %
• 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
• 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
• Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
d) Buchungen mit Fluganreise
Bei Stornierungen von Buchungen inklusive Flug gelten neben den vorstehenden
Gebühren für den Schiffsanteil für den Flug die nachfolgenden Bedingungen:
• bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 %
• 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
• 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 %
• 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
• Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
e) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchteThemenpakete
wie Golf-Pakete sowie Bahnreservierungen und Verlängerungshotels gilt die Standard-Pauschale
(6.2.a.).
6.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die A-ROSA Flussschiff
GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende
der A-ROSA Flussschiff GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für einen Passagierwechsel auf
die reine Schiffsleistung berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine Gebühr in
Höhe von € 50,– pro Person. Kosten, die durch Änderung eventuell gebuchter Zusatzleistungen
(Flüge etc.) entstehen, werden vollständig dem Buchenden belastet.
6.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die A-ROSA Flussschiff
GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der A-ROSA Flussschiff
GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist als die von ihr genommene Pauschale.
6.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer
zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
7. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch
eine Umbuchung vorgenommen, kann der die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Einhaltung
der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses
beträgt:
7.1. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt
Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt gilt:
a) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SELECT: € 25,– pro Person, soweit eine Umbuchung
innerhalb von A-ROSA SELECT erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt.
Für Umbuchungen von A-ROSA SELECT auf A-ROSA SMART erhöht sich die Gebühr auf
€ 100,– pro Person und bei Umbuchungen auf A-ROSA SPONTAN auf € 300,– pro Person.
b) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SMART: € 100,– pro Person, sofern eine Umbuchung
innerhalb von A-ROSA SMART erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt.
Für Umbuchungen von A-ROSA SMART auf A-ROSA SPONTAN erhöht sich die Gebühr auf
€ 300,– pro Person.
c) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SPONTAN: Für Umbuchungen von A-ROSA SPONTAN
wird eine Umbuchungsgebühr von € 300,– pro Person erhoben.
d) Buchungen mit Fluganreise: Bei Änderungen von Buchungen mit Fluganreise erhöht
sich die in Ziffer 7.1. a)–c) genannte Pauschale um € 80,– pro Person.
7.2. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt
Für jegliche Umbuchungswünsche, die ab 29 Tage vor Reiseantritt bei der A-ROSA
Flussschiff GmbH eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind sofort fällig.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, der A-ROSA Flussschiff GmbH einen aufgetretenen
Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine
Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige
erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde
ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort
zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind
etwaige Reisemängel der A-ROSA Flussschiff GmbH an ihrem Sitz zur Kenntnis zu
geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der A-ROSA Flussschiff GmbH
wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,
unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten
Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem, der A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbarem
Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der A-ROSA Flussschiff GmbH zuvor
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der A-ROSA Flussschiff GmbH verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, der A-ROSA
Flussschiff GmbH erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt die A-ROSA Flussschiff
GmbH dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.)
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der
Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb
21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
der A-ROSA Flussschiff GmbH anzuzeigen.
9.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat die A-ROSA Flussschiff GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von der
A-ROSA Flussschiff GmbH mitgeteilten Frist erhält.
10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der A-ROSA
Flussschiff GmbH, Am Strande 4, 18055 Rostock, erfolgen. Nach Ablauf der Frist
kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung
von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit
Flügen gemäß Ziffer 9.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und
bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
11.2. Die deliktische Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für Sachschäden, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen der A-ROSA Flussschiff GmbH sind.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise
und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten der A-ROSA Flussschiff GmbH ursächlich
geworden ist.
11.4. Hat die A-ROSA Flussschiff GmbH die Stellung eines Reeders, so regelt sich
die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs sowie nach den Bestimmungen
des Binnenschifffahrtsgesetzes.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1. Jeder Reisende muss auf den A-ROSA Flussschiffen einen gültigen Personalausweis
mitführen. Für die 11- und die 17-Tage-Donaureise ist zudem ein zum Zeitpunkt
der Abreise noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich (siehe Einreisebestimmungen
auf Seite 49 im Preisteil).
12.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH informiert im Katalog bzw. in der Reiseausschreibung
über die unbedingte Reisepass- und Visapflicht, die für die jeweiligen Reiseländer
besteht. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen
keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete
persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere
Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) können dabei nicht berücksichtigt werden.
12.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden vor Vertragsabschluss
über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften
informieren.
12.4. Soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH ihrer Hinweispflicht entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für
die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet. Der Kunde ist verantwortlich
für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen wenn sie
durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von der A-ROSA Flussschiff
GmbH bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet Geldbeträge, die die A-ROSA Flussschiff
GmbH zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
12.5. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass sie eigene
Pflichten schuldhaft verletzt hat.
13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung der A-ROSA Flussschiff GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen, verjähren in 2 Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der A-ROSA Flussschiff GmbH oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1. und 13.2. beginnt mit dem Tag, der dem
Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
13.4. Schweben zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder die A-ROSA Flussschiff GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
14. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet die A-ROSA Flussschiff GmbH, den Kunden über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw.
die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
bzw. werden. Sobald die A-ROSA Flussschiff GmbH weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden
als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss die A-ROSA Flussschiff
GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über
den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite
abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff
GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen die A-ROSA Flussschiff GmbH
im Ausland für die Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH dem Grunde nach nicht deutsches
Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich
Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
15.2. Der Kunde kann die A-ROSA Flussschiff GmbH nur an ihrem Sitz
verklagen.
15.3. Für Klagen der A-ROSA Flussschiff GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrags,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der A-ROSA Flussschiff GmbH
vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich
aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf
den Reisevertrag zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind
als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
St
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sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist uns ein besonderes Anliegen.
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diese Daten auch auf Dritte beziehen können, zum Beispiel mitreisende Personen,
bitten wir Sie, sicherzustellen, dass diese Informationen mit dem Einverständnis
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Mobilfunk abweichend) oder per Email an service@a-rosa.de mitzuteilen. Zum Schutz
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und Missbrauch haben wir umfangreiche technische und betriebliche Sicherheitsvorkehrungen
getroffen. Unsere Sicherheitsverfahren werden regelmäßig überprüft und dem technischen
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Impressum
Sitz der Gesellschaft:
A-ROSA Flussschiff GmbH,
Am Strande 4, 18055 Rostock
Konzeption, Text, Gestaltung und Umsetzung:
Philipp und Keuntje GmbH, Hamburg
Repro: Philipp und Keuntje GmbH, Hamburg
Druck: Kunst- und Werbedruck GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen
Fotografen: Andrea Küppers, Arne Müller, Piet Truhlar, Michael Winkelmann
Für alle Reisen mit Beginn ab 2011 gelten folgende Reisebedingungen:
Reisebedingungen 2011 A-ROSA - Stand 05/2010
AGB 2010
AGB 2010
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff
GmbH zustande kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften des §§ 651a bis m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11
BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweis pflichten
nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrags/Verpflichtung des Kunden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der A-ROSA
Flussschiff GmbH den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen der A-ROSA Flussschiff GmbH für die jeweilige
Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B.
Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von der A-ROSA Flussschiff
GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
der A-ROSA Flussschiff GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die
nicht von der A-ROSA Flussschiff GmbH herausgegeben werden, sind
für die A-ROSA Flussschiff GmbH und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht der A-ROSA Flussschiff GmbH gemacht wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder
auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen
Buchungen bestätigt die A-ROSA Flussschiff GmbH den Eingang der
Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung
stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der
A-ROSA Flussschiff GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die A-ROSA
Flussschiff GmbH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch
den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung der A-ROSA Flussschiff
GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der
A-ROSA Flussschiff GmbH vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der
A-ROSA Flussschiff GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. Zahlung
2.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH darf Zahlungen auf den Reisepreis
vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem
Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss
wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Siche -
rungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer
5.2 genannten Grund abgesagt werden kann. Mit der Anzahlung wird
die vollständige Prämie einer über die A-ROSA Flussschiff GmbH vermittelten
Versicherung fällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die
A-ROSA Flussschiff GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung
vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 bis 7.5 zu belasten.
2.3. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich
seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn.
3. Leistungen und Preise
3.1. Die Leistungsverpflichtung der A-ROSA Flussschiff GmbH ergibt
sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem
für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung
unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und
Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein.
3.2. Anschlussbeförderungen per Bahn/Bus/Flugzeug sind vom
Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist die
A-ROSA Flussschiff GmbH bereit, entsprechende Beförderungen zu
vermitteln.
3.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des
Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die
nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer
wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Zu
Änderungen oder Abweichungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein
baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/oder
der Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig
vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheits- oder
Witterungsgründe). Durch die Änderungen oder Abweichungen
können Teilstrecken ganz oder teilweise ausfallen oder mit anderen
Verkehrsmitteln durchgeführt werden, Ausflugsprogramme können
entfallen oder geändert werden; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen
erforderlich werden.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die A-ROSA Flussschiff
GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die A-ROSA Flussschiff
GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von A-ROSA Flussschiff GmbH über
die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise der A-ROSA
Flussschiff GmbH gegenüber geltend zu machen.
4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die
A-ROSA Flussschiff GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die A-ROSA
Flussschiff GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann die A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden verlangen.
4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der A-ROSA
Flussschiff GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.5. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsabschluss für die A-ROSA Flussschiff GmbH
nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind
unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters
über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu
machen.
5. Kündigung durch die A-ROSA Flussschiff GmbH und
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
5.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer
Abmahnung der A-ROSA Flussschiff GmbH nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt die A-ROSA
Flussschiff GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reise preis; sie
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Die von der A-ROSA Flussschiff GmbH eingesetzten Mitarbeiter/-innen
und das Schiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen
der A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen wahrzunehmen.
5.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann bis 35 Tage vor Reisebeginn
bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten
Mindestteilnehmerzahl von 110 Personen vom Reisevertrag zurücktreten.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurch
führung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6. Gepäck und Tiere an Bord der A-ROSA Flussschiff GmbH
Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch
enthalten. Insbesondere ist es den Reisenden nicht gestattet, Drogen,
Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an Bord der
Flussschiffe zu bringen. Entsprechend internationalen Übereinkommen
werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt.
Die Mitnahme von Tieren an Bord der A-ROSA Flussschiffen ist nicht
gestattet.
A-ROSA Reisebedingungen.
7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der
A-ROSA Flussschiff GmbH. Dem Kunden wird im eigenen Interesse
und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären
7.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so verliert die A-ROSA Flussschiff GmbH den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen kann die A-ROSA Flussschiff GmbH, soweit
der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Bei Rücktritt des Kunden wird pro Person eine pauschalierte Entschädigung
für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen
fällig, deren Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
des Kunden berechnet wird. Wir empfehlen daher, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Die pauschale Entschädigung wird wie
folgt berechnet:
a) Standard-Pauschale für A-ROSA SELECT-Preise
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 %
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 %
- 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
- Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
b) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SMART-Preise
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 45 %
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65 %
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
- 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
- Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
c) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SPONTAN-Preise
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 55 %
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65 %
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
- 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
- Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
d) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte
Themenpakete wie Golf-Pakete sowie An- und Abreisearrangements
und Verlängerungshotels gilt die Standard-Pauschale (7.2.a.).
7.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,
so haften er und der Reisende der A-ROSA Flussschiff GmbH als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten. Für einen Passagierwechsel auf die
reine Schiffsleistung berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine
Gebühr in Höhe von € 50,- pro Person. Kosten, die durch Änderung
eventuell gebuchter Zusatzleistungen (Flüge etc.) entstehen, werden
vollständig dem Buchenden belastet.
7.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,
soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH nachweist, dass ihr wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der A-ROSA
Fluss schiff GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr genommene
Pauschale.
8. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird
auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann
der die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Einhaltung der nachstehenden
Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt:
8.1. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt
Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt gilt:
a) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SELECT: € 25,- pro Person, soweit
eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA SELECT erfolgt und es sich um
eine Festbuchung handelt.
Für Umbuchungen von A-ROSA SELECT auf A-ROSA SMART erhöht
sich die Gebühr auf € 100,- pro Person und bei Umbuchungen auf
A-ROSA SPONTAN auf € 300,- pro Person.
b) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SMART: € 100,- pro Person, sofern
eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA SMART erfolgt und es sich um
eine Festbuchung handelt.
Für Umbuchungen von A-ROSA SMART auf A-ROSA SPONTAN erhöht
sich die Gebühr auf € 300,- pro Person.
c) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SPONTAN: Für Umbuchungen von
A-ROSA SPONTAN wird eine Umbuchungsgebühr von € 300,- pro
Person erhoben.
d) Buchungen mit Fluganreise: Bei Änderungen von Buchungen mit
Fluganreise erhöht sich die in Ziffer 8.1. a)-c) genannte Pauschale um
€ 80,- pro Person.
8.2. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt
Für jegliche Umbuchungswünsche, die ab 29 Tage vor Reiseantritt bei
der A-ROSA Flussschiff GmbH eingehen, können, sofern ihre Erfüllung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag
zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
8.3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind
sofort fällig.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen
sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde
Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, der A-ROSA
Flussschiff GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar
aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der
Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung
am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der
A-ROSA Flussschiff GmbH an ihrem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über
die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der A-ROSA Flussschiff GmbH
wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit
den Reiseunterlagen, unterrichtet.
Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in
§ 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem,
der A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er der A-ROSA Flussschiff GmbH zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der A-ROSA Flussschiff
GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes, der A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbares
Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt die
A-ROSA Flussschiff GmbH dringend unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,
wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der
A-ROSA Flussschiff GmbH anzuzeigen.
10.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat die A-ROSA Flussschiff GmbH zu informieren, wenn er
die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine)
nicht innerhalb der von der A-ROSA Flussschiff GmbH mitgeteilten
Frist erhält.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der A-ROSA
Flussschiff GmbH, Am Strande 4, 18055 Rostock, erfolgen. Nach Ablauf
der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder
Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit
Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den
§§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht
werden.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck
nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
12.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Bu chungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen der A-ROSA Flussschiff GmbH sind.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der A-ROSA
Flussschiff GmbH ursächlich geworden ist.
12.4. Soweit A-ROSA Flussschiff GmbH vertraglicher oder ausführender
Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage ist oder als solcher nach
gesetzlichen Vorschriften angesehen wird, haftet A-ROSA Flussschiff
GmbH bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden
nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere
Handelsgesetzbuch und dessen Anlage zu § 664 HGB und dem Binnenschifffahrtsgesetz).
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13.1. Jeder Reisende muss auf den A-ROSA Flussschiffen einen gültigen
Personalausweis mitführen. Für die 11-, 12- und 17-Tage-Donau reise ist
zudem ein zum Zeitpunkt der Abreise noch 6 Monate gültiger Reisepass
erforderlich (siehe Einreisebestimmungen auf Seite 61 im Preisteil).
13.2. Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
(z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden vor Vertragsabschluss
über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung
wiedergegebenen Vorschriften informieren.
13.4. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies
gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch
informiert hat.
13.5. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass sie eigene Pflichten schuld haft verletzt hat.
14. Verjährung
14.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der A-ROSA Flussschiff
GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der A-ROSA
Flussschiff GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen.
14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren
in 1 Jahr.
14.3. Die Verjährung nach Ziffer 14.1. und 14.2. beginnt mit dem Tag,
der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
14.4. Schweben zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff
GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Kunde oder die A-ROSA Flussschiff GmbH die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Informationspflicht über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet die
A-ROSA Flussschiff GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, dem
Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,
die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald
die A-ROSA Flussschiff GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die
dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden über
den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie
möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die "Black List" ist auf
folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der
A-ROSA Flussschiff GmbH findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen die A-ROSA Flussschiff
GmbH im Ausland für die Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH dem
Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann die A-ROSA Flussschiff GmbH nur an ihrem Sitz
verklagen.
16.4. Für Klagen der A-ROSA Flussschiff GmbH gegen den Kunden
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden
bzw. Vertragspartner des Reisevertrags, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz der A-ROSA Flussschiff GmbH vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen
Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
Stand: 05/2010
Hinweise zum Datenschutz.
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sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen
ist uns ein besonderes Anliegen.
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Daten, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Inanspruchnahme
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wie Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse
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Passagen entsprechend den internationalen Meldebestimmungen
Ihre Personaldaten, die wir, gesondert als "Angaben zum Schiffsmanifest"
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wir Sie, sicherzustellen, dass diese Informationen mit dem Einverständnis
der mitreisenden Personen weitergegeben werden. Sie
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Impressum
Stand Mai 2010. Vorbehaltlich Änderungen.
Sitz der Gesellschaft:
A-ROSA Flussschiff GmbH,
Am Strande 4, 18055 Rostock